LEHRPLANTITEL PRO

Theoretische Einheit 1. Nautische Nomenklatur. UT1 Identifizierungsdefinitionen von:

    • 1.1 Rumpf. – Rumpf und Deck. – Bug und Heck. – Mittellinie und Gleitfläche, zur Definition von Steuerbord und Backbord. – Seiten, Bug, Quer- und Achterschiff. – Wasserlinie, zur Definition von Unterwasserrumpf (Rumpf) und Bordwänden. – Cockpit und Lenzöffnungen. – Luken, Hauptluke. – Lüftungsschlitze und -öffnungen. – Bullaugen und Oberlichter. – Handläufe, Stützen und Relingsleinen.
    • 1.2 Struktur. – Kiel, Bug, Heckpfosten, Spanten, Balken, Bordwand, Reling, Schotten, Deck und Bilge. – Bodenventile. – Bilgepumpen
    • 1.3 Ankerausrüstung. Ankerwinde: Ankerwinde, Kupplung und Bremse. – Ankerleine. Schäkel. Teile des Ankers ohne Schaft. – Form des Pflugankers, des Danforth-Ankers und des Greiferankers. – Definitionen der folgenden Begriffe im Zusammenhang mit dem Anker und dem Ankermanöver: Beidrehen, Einholen, Hängen, Unterlegen, Lichten, Segel setzen, Freimachen und Freimachen.
    • 1.4 Ruder. – Teile des Ruders: Pinne oder Steuerrad, Ruderschaft, Ruderpfosten, Ruderschutz und Ruderblatt.
    • 1.5 Propeller. – Propellerteile: Welle, Stevenrohr, Nabe, Blätter und Verkleidung. – Rechts- und Linkslaufpropeller. – Doppelpropeller mit Außenrotation. – Faltpropeller.
    • 1.6 Abmessungen. – Länge, Breite und maximale Breite, Tiefe, Freibord, Bugtiefgang, Hecktiefgang, mittlerer Tiefgang und Trimm. – Maximale Verdrängung bei Sportbooten.
  • 1.7 Terminologie. – Krängung und Rechtskurve. Luv und Lee.

Theoretische Einheit 2. Verankerungselemente. UT2 -Identifizierung

    • 2.1 Festmacherelemente. – Definitionen von: Poller, Festmacherblöcke, Bojen, Fender, Bootshaken, Tauende, Bucht, fester Teil und Schlaufe, Umlenkrolle, Rolle, Poller und Klampen
    • 2.2 Knoten. – Erläutern Sie den Zweck der folgenden Knoten: Kreuzknoten, Ankerstich, Webeleinenstek und Palstek.
  • 2.3 Ankern. – Wahl des Ankerplatzes und Festmachen auf festem Grund. – Ankern mit einem Anker: Manöver, Ankerlänge, Schwenkkreis. – Ankerschleppen. – Wachsamkeit beim Ankern: Markierungen, Echolotalarm. – Ankerboje. – Ankerlichten.

Theoretische Einheit 3. Sicherheit auf See. UT3 -Identifizierung

    • 3.1 Stabilität. – Definitionen von: > Rollen und Stampfen. > Statische Quer- und Längsstabilität (ohne nähere Betrachtung). – Steuertechniken zur Vermeidung von Rollen und Stampfen. – Wichtigkeit, nicht quer zur See zu fahren.
    • 3.2 Vorabfahrtkontrolle – Machen Sie sich mit der Notwendigkeit und Wichtigkeit der Durchführung einer Reihe von Vorabfahrtkontrollen vertraut. – Sie sollten in der Lage sein, Folgendes aufzulisten: > Ölstand, Wasser- und Schmutzabscheider, Kühlmittel, Kühlsystem, Keilriemen, Kraftstoffstand, Frischwasser, Batterien, Navigationslichter, Funkausrüstung, Wasserdichtigkeit, Steuer- und Antriebssystem, Abwesenheit von explosiven Gasen, Öl- oder Kraftstofflecks, Wetterbericht, Vorhandensein und Zustand der Sicherheitsausrüstung (Rettungswesten, Rettungsringe, pyrotechnische Ausrüstung und Feuerlöscher).
    • 3.3 Maßnahmen an Bord bei schlechtem Wetter. – Ladungssicherung für Seegang. – Alle Öffnungen prüfen. Seeventile schließen. – Kurs: Den Sturm aussitzen oder vor ihm herfahren. – Risiken einer Leeküste.
    • 3.4 Gewitter. – Schutz vor Gewittern und Einfluss auf die Nadel.
    • 3.5 Eingeschränkte Sicht. – Vorsichtsmaßnahmen bei der Navigation im Nebel, Radarreflektor, Schiffsverkehr meiden. – Vorsichtsmaßnahmen für die Nachtnavigation.
    • 3.6 Flachwassergebiete. – Definition von Flachwassergebieten. – Vorsichtsmaßnahmen für die Navigation in Flachwassergebieten.
    • 3.7 Sicherheitsausrüstung. Beschreibung, Empfehlungen zur Verwendung und Aufbewahrung der folgenden Ausrüstungsgegenstände: – Rettungswesten. – Gurte und Rettungsleinen. – Rettungsringe und Rettungsinseln. – Handfackeln, Leuchtraketen und Fallschirme sowie schwimmende Rauchsignale. – Signalspiegel und Nebelhorn. – Tragbare Feuerlöscher und Feuerlöscheimer.
    • 3.8 Mann über Bord. – Prävention einer Mann-über-Bord-Situation: Sicherheitsgurt, Beleuchtung. – Mann über Bord: Freimachen des Propellers, Signalisieren der Person im Wasser, individuelle Schwimmwesten, Ausbringen von Rettungsgeräten. – Annäherungsmanöver bei sichtbarer Person im Wasser: Anderson-Manöver und Boutakow-Manöver. – Suchmanöver bei unsichtbarer Person im Wasser : Quadratische Spiralsuche und Sektorsuche. – Einsatz des Navigationssatellitensystems (GNSS) bei einem Mann über Bord. – Vorsichtsmaßnahmen bei der Rettung. – Wiederbelebung einer Person im Wasser: Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzdruckmassage. – Unterkühlung: Konzept und zu ergreifende Maßnahmen.
    • 3.9 Schleppen. – Annäherungsmanöver, Schleppvorgang, Navigation des Schleppers und des geschleppten Schiffes.
  • 3.10 Seenotrettung. – Neben der Nutzung des Bordfunkgeräts gibt es folgende Möglichkeiten, SM zu kontaktieren: 112 und 900 202 202.

Theoretische Einheit 4. Gesetzgebung. UT4 -Identifizierung

    • 4.1 Vorschriften für Sportboote. – Betreffend den Seeverkehr und die Binnenschifffahrt in Häfen.
    • 4.2 Navigationsbeschränkungen. – In küstennahen Gebieten. – An unbetonierten Stränden. – An betonierten Stränden und Zufahrtskanälen. – In Meeresschutzgebieten.
    • 4.3 Taucher und Schwimmer. Vorsichtsmaßnahmen in Anwesenheit von: – Schwimmern. – Tauchern. „Alpha“-Flaggen des Internationalen Signalcodes und modifizierte „Bravo“-Flagge.
    • 4.4 Vermeidung von Umweltverschmutzung. – Überblick über die Vorschriften für Einleitungen und Entsorgungen von Abfällen aus Sportbooten ins Meer gemäß Verordnung FOM 1144/2003 vom 28. April oder etwaiger nachfolgender Rechtsvorschriften, die diese ersetzen. – Überblick über die Vorschriften für die Entsorgung von Abfällen aus Sportbooten gemäß Königlichem Dekret 1381/2002 vom 20. Dezember oder etwaiger nachfolgender Rechtsvorschriften, die diese ersetzen. – Vorschriften für die Entsorgung von Abfällen ins Meer gemäß Kapitel V des MARPOL-Übereinkommens:  Anwendungsbereich (Regel 2).  Allgemeines Verbot der Entsorgung von Abfällen ins Meer (Regel 3).  Entsorgung von Abfällen außerhalb von Schutzgebieten (Regel 4).  Entsorgung von Abfällen innerhalb von Schutzgebieten, insbesondere im Mittelmeer (Regel 6). – Haftung des Schiffsführers für Umweltverschmutzung. – Verhalten bei Sichtung von Umweltverschmutzung während der Fahrt: Meldepflicht.
    • 4.5 Nationalflagge. – Nationalflagge auf Sportbooten. – Verwendung der Flagge der Autonomen Gemeinschaft
    • 4.6 Rettung. – Verpflichtung zur Hilfeleistung gegenüber Personen gemäß Absatz 1, Regel 33, Kapitel V des internationalen SOLAS-Übereinkommens.
  • 4.7 Schutz natürlicher Meeresumwelten. Besonders geschützte Gebiete von mediterraner Bedeutung (SPAMI). Spezielles Beispiel im Mittelmeer: Seegraswiesen der Art Posidonia oceanica.

Theoretische Einheit 5. Leuchtfeuerkennzeichnung. UT5-Identifizierung

  • 5.1 IALA-Vorschriften: Laterale, Kardinal-, isolierte Gefahren-, Schifffahrtswasser- und Sonderzeichen der Region A. In jeder Ausschreibung werden die IALA-Vorschriften aufgeführt, auf denen die Prüfungen basieren.

Theoretische Einheit 6. Internationale Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR). UT6 -Identifizierung

    • 6.1 Allgemeines. Regeln 1 bis 3.
    • 6.2 Leitungs- und Verwaltungsregeln. Regeln 4 bis 19.
    • 6.3 Beleuchtung und Markierungen. Regeln 20, 21 und 23 bis 31.
    • 6.4 Akustische und optische Signale. Regeln 32 bis 37.
    • 6.5 Gefahrenzeichen.
  • Anhang IV. AUSDRUCKSFREI: Regel 22 und Anhänge I, II und III. Jede Auslegung, die nicht dem Wortlaut der Verordnung entspricht.

Theoretische Einheit 7. Manövrieren und Navigation. UT7-Identifizierung

    • 7.1 Festmacherleinen. Definitionen: – Eine Schlaufe am Poller befestigen, mit einer Bucht festmachen, abwechselnd festmachen und fixieren. – Einholen, drehen, spannen, dämpfen, lösen, lockern, ausfahren und loslassen. – Aufrollen. – Länge, Breite, Federung und Knick. Beschreibung der Auswirkungen beim Einholen der einzelnen Festmacherleinen bei längsseits am Kai vertäutem Schiff. Verwendung der Festmacherleinen je nach Wind und Strömung.
    • 7.2 Steuern mit Pinne oder Steuerrad. – Definitionen von: Steuergeschwindigkeit und Vorwärtsgeschwindigkeit. – Benennen Sie die drei Phasen der Kurvenkurve bei Vorwärtsfahrt und verstehen Sie die Bedeutung der Heckrolle. – Beschreiben Sie: > Die Wirkung des Jetstreams und des Seitendrucks der Propellerblätter auf ein stehendes Schiff mit dem Ruder mittschiffs und dem Motor im Rückwärtsgang. > Die kombinierte Wirkung von Propeller und Ruder bei Vorwärtsfahrt und Motor im Rückwärtsgang. > Wenden mit einem Propeller. > Wenden mit zwei nach außen drehenden Propellern. > Faktoren, die das Manöver beeinflussen: * Wind, Strömung und Wellen. * Konzept von Abdrift und Drift. * Freie Leeseite.
  • 7.3 Manöver. – An- und Ablegen am Bug (Bug und Heck) und längsseits des Docks. – Festmachen: Zu verwendende Leinen, deren Befestigung und die Reihenfolge des Festmachens für die im vorherigen Punkt beschriebenen Anlegemanöver. – Ablegen: Reihenfolge des Lösens der Leinen je nach Anlegemanöver und dem zum Ablegen durchzuführenden Manöver. – Anlegen längsseits eines anderen Schiffes, unabhängig vom Schiffstyp. – Anlegen an einer Boje.

Theoretische Einheit 8. Notfälle auf See. UT8 -Identifizierung

    • 8.1 Persönliche Unfälle. – Notfallversorgung von Wunden, Prellungen, Blutungen, Verbrennungen (einschließlich Sonnenbrand), Sonnenstich und Seekrankheit. – Neben der Nutzung des Bordfunks: Kontaktaufnahme mit dem spanischen medizinischen Funkdienst (Mobiltelefon). Öffnungszeiten. – Bedeutung des Mitführens des ISM-Handbuchs für medizinische Notfälle an Bord und wie man es erhält.
    • 8.2 Unfreiwillige Erdung. – Beschreibung der Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um die Erdung aufzuheben.
    • 8.3 Enterung. – Zu ergreifende Maßnahmen und Schadensbewertung.
    • 8.4 Wassereintritt und Überflutung. – Gefährdetste Stellen: Stevenrohr, Ruderschaft, Seeventile und Bodenbeschläge, Schläuche, Klemmen. – Maßnahmen nach einem Leck: Lenzen mit einer Hand- und/oder Elektropumpe (Verwendung und Bedeutung guter Wartung). Abdichten mit Stopfen und Polstern.
    • 8.5 Brand- und Explosionsschutz. – Risikobereiche: Küchen, Maschinenräume, Kraftstoffeinlässe, Batterien, elektrische Anlagen, Farblager oder -schränke. – Brandursachen: Brandtetraedertheorie. – UNE-Brandklassifizierung (Klassen A, B, C und F). – Wasser als Löschmittel, Vorsichtsmaßnahmen. – Feuerlöscher: Geeignete Feuerlöscher für Brände der Klasse B, grundlegende Anwendung von Pulverlöschern, optimale Nutzung und Bekämpfung der Flammen. Regelmäßige Wartungsprüfungen. – Vorgehensweise bei einem Brand. – Löschmaßnahmen: Grundkenntnisse über Kühlung, Ersticken, Zerstreuen oder Abschotten des Brennstoffs sowie Techniken zur Verhinderung der Kettenreaktion. – Belüftung des Brandherds, Wahl einer windstillen Richtung.
  • 8.6 Verlassen des Schiffes – Vor dem Verlassen des Schiffes zu treffende Maßnahmen. – Verfahren zum Verlassen des Schiffes: Annahme des Verlassens ohne Verfügbarkeit einer Rettungsinsel. – Verbleiben im Wasser nach dem Verlassen des Schiffes. – Verwendung pyrotechnischer Signale.

Theoretische Einheit 9. Meteorologie.

    • 9.1 Bedeutung der Wetterbedingungen für die Navigationssicherheit. – Möglichkeiten zur Beschaffung von Wettervorhersagen.
    • 9.2 Luftdruck. – Definition, Maßeinheiten und Normalwert. – Messung des Luftdrucks mit dem Aneroidbarometer. – Definition der Isobaren.
    • 9.3 Temperatur. – Definition und Maßeinheit (Centigrad-Skala).
    • 9.4 Tiefdruckgebiete und Hochdruckgebiete. – Definition. – Allgemeine Windzirkulation in der Nordhemisphäre in diesen Formationen. – Zugbahn von Tiefdruckgebieten.
    • 9.5 Wind. – Definitionen von: Drehen, Abflauen, Abkühlen, Böen und Windstille. – Anemometer, Windfahnen und Windfahnen. – Wahrer, relativer und scheinbarer Wind: Definitionen ohne Berechnungen. – Nutzen der Beaufort-Skala und Notwendigkeit, sie an Bord mitzuführen.
    • 9.6 Küstenbrisen. – Land- und Seewind.
  • 9.7. März – Konzepte von: Intensität, Persistenz und Fecht. – Nutzen der Douglas-Skala und Notwendigkeit, sie an Bord mitzuführen. AUSSCHLIESSLICH AUSGESCHLOSSEN: Auswendiglernen der Beaufort- und Douglas-Skala.

Theoretische Einheit 10. Navigationstheorie. UT10-Identifizierung

    • 10.1 Erdkugel. – Definitionen von: Achse, Polen, Äquator, Meridiane und Breitenkreise, Nullmeridian, lokaler Meridian, Breitengrad und Längengrad.
    • 10.2 Mercator-Karten. – Küstenkarten, Landfallkarten, Portolankarten und Kassettenkarten . – Die Karten enthalten folgende Informationen: Küstenmerkmale, Geländemerkmale, Landmarken, Leuchtfeuer, Seezeichen, Bojen, Gefahrenstellen, Sperrgebiete. – Wichtigste Zeichen und Abkürzungen auf Seekarten: Leuchttürme, Lotungen, Beschaffenheit des Meeresbodens, Tiefenlinien, magnetische Deklination.
    • 10.3 Nautische Veröffentlichungen. – Kurze Beschreibung von Segelanweisungen, nautischen Führern für die Freizeitnavigation und Leuchtturmbüchern.
    • 10.4 Längeneinheit. Geschwindigkeitseinheit. – Seemeile: Definition und ihr Äquivalent in Metern. – Breiten- und Längengradskalen auf Mercator-Seekarten. – Entfernungsmessung auf der Seekarte. – Knoten: Definition. – Log: Was ist es und wofür wird es verwendet? – Logkoeffizient: Seine Anwendung. – Lotblei: Was ist es und wofür wird es verwendet? – Zeitbegriff. Logbuchuhr.
    • 10.5 Magnetische Deklination. – Definition. – Wie man sie aktualisiert.
    • 10.6 Nautischer Kompass. – Kurzbeschreibung des nautischen Kompasses. Installation, Störungen. – Definition der Kompassabweichung. – Konzept der Abweichungstafel.
    • 10.7 Gesamtkorrektur. – Definition. – Berechnung aus dem Rückgang und der Abweichung.
    • 10.8 Peilungen. – Definition von rechter, magnetischer und Kompasspeilung. – Zusammenhang zwischen ihnen. – Methoden zur Messung von Peilungen: Kreis- und Quadrantenpeilung. – Umrechnung eines Quadrantenwertes in einen Kreiswert (und nicht umgekehrt).
    • 10.9 Positionslinien. – Definitionen von: Leitlinien, Peilungen, Entfernungen und Tiefen. – Ermittlung von Positionslinien mit dem Kompass und deren Umrechnung in wahre Linien zur Eintragung in die Seekarte. – Verwendung von Leitlinien, Peilungen und Lotungen als zuverlässige Positionslinien. – Bedingungen, die für die Zuverlässigkeit von Positionslinien erfüllt sein müssen.
    • 10.10 Lager. – Definition. – Messung: Kreisförmig und halbkreisförmig. – Zusammenhang zwischen Lauf, Lager und Lager.
    • 10.11 Navigationshilfen. – Zeichen. Lichter und Seezeichen: Leuchttürme und Seezeichen.
    • 10.12 Gezeiten. – Konzept und Nutzen ihrer Kenntnis. – Bezugnahme auf Lotungen, Definitionen von: Hydrographischem Nullpunkt, Lotung am Breitengrad, Tidenhub, Tidendauer. – Einfluss meteorologischer Phänomene: Wind und Luftdruck.
  • 10.13 Wind und Strömung. Einfluss von Wind und Strömung auf die Navigation. Begriffe von Abdrift und Drift; deren Auswirkung auf das Schiff in Abhängigkeit von seinem Unterwasser- und Überwasserrumpf. AUSSCHLIESSLICH AUSGESCHLOSSEN: Auswendiglernen von Kartenmaßstäben. Arten von Logbüchern und deren Verwendung.

Theoretische Einheit 11. Navigationskarte. UT11-Identifizierung

    • 11.1 Koordinaten. – Gegeben sei ein Punkt auf der Karte. – Gegeben seien die Koordinaten eines Punktes. – Lokalisiere den Punkt auf der Karte, wenn seine Koordinaten bekannt sind.
    • 11.2 Entfernung und direkte Peilung. – Wie man Entfernungen in der Karte misst. – Wie man Peilungen einzeichnet und misst.
    • 11.3 Gesamtkorrektur. – Berechnung der Gesamtkorrektur aus einer Peilung oder Ausrichtung. – Berechnung der Gesamtkorrektur aus der Deviation und der magnetischen Deklination (Daten bereitgestellt oder aus der Karte entnommen).
    • 11.4 Wahrer Kurs und Kompasskurs (bei Wind- und Strömungsstillstand). – Gegeben Abfahrts- und Ankunftsposition: Berechnen Sie den Kompasskurs. – Gegeben Abfahrtsposition, Abfahrtszeit, Ankunftsposition und Schiffsgeschwindigkeit: Berechnen Sie den Kompasskurs und die Ankunftszeit. – Gegeben Abfahrtsposition: Berechnen Sie den Kompasskurs, um einen vorgegebenen Abstand zur Küste oder Gefahrenstelle einzuhalten (ohne Berücksichtigung des Mindestabstands).
    • 11.5 Koppelnavigation (bei Windstille und fehlender Strömung). – Gegeben die Abfahrtsposition, die Tageszeit, die Geschwindigkeit des Schiffes und der Kompasskurs: Berechnen Sie die Koppelnavigation zu einem gegebenen Zeitpunkt .
    • 11.6 Wahre Position. – Die Position wird durch den Schnittpunkt zweier der folgenden Positionslinien ermittelt: Distanzen, Isobathen, Leitlinien, Peilungen und Peilungen. – Zur Positionsbestimmung mit Peilungen können folgende Daten vorliegen: Wahre Peilung, Kompasspeilung und/oder Kurs. Die letzten beiden müssen für die Darstellung in der Seekarte in wahre Peilungen umgerechnet werden.
  • 11.7 Gezeiten. – Berechnung der Lotung bei Hochwasser und Niedrigwasser (diese Frage wird separat von den Navigationsübungen gestellt, wobei stets auf die Zeitangabe im Jahrbuch Bezug genommen wird).

PER-Theorieprüfung

  • 1. Die Prüfung besteht aus 45 Multiple-Choice-Fragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten. Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 1 Stunde und 30 Minuten.

  • 2. Die Prüfung wird nach einem zweistufigen Bewertungsmodell benotet. Zum Bestehen müssen mindestens 32 Fragen richtig beantwortet werden. In einigen Fächern ist die Anzahl der zulässigen Fehler begrenzt: – Internationales Übereinkommen zur Verhütung von Zusammenstößen auf See: maximal 5 Fehler. – Betonnung: maximal 2 Fehler. – Seekarten: maximal 2 Fehler.

  • 3. Die Verteilung der Fragen nach den Prüfungsfächern erfolgt gemäß der folgenden Tabelle.
    • UT-Identifikationsnummer Anzahl der Prüfungsfragen (gesamter Test) Maximal zulässige Fehleranzahl (gesamter Test) Mindestanzahl richtiger Antworten (gesamter Test) Maximal zulässige Fehleranzahl (PNB-Zusatztest) Mindestanzahl richtiger Antworten (PNB-Zusatztest)
    • 1. Nautische Nomenklatur. 4 — — — —
    • 2 Verankerungs- und Festmacherelemente. 2 — — — —
    • 3 Sicherheit 4 — — — —
    • 4 Gesetzgebung 2 — — — —
    • 5 Leuchtfeuer 5 2 3 — —
    • 6 Vorschriften (RIPA) 10 5 5 — —
    • 7 Manöver 2 — — — —
    • 8 maritime Notfälle. 3 — — — —
    • 9 Meteorologie. 4 — — — —
    • 10 Navigationstheorie. 5 — — — —
    • 11. Navigationskarte. 4 2 2 2 2
    • GESAMTPRÜFUNG 45 13 32 3 15

  • 4. Verhältnis zwischen den Prüfungen zum Grundführerschein für Navigation und zum Sportbootführerschein. a) Inhaber des Grundführerscheins für Navigation oder Personen, die die theoretische Prüfung zum Erwerb des Grundführerscheins für Navigation gemäß diesem Königlichen Dekret bestanden haben, müssen nicht die gesamte spezifische Prüfung zum Sportbootführerschein ablegen, sondern lediglich die theoretischen Einheiten 7, 8, 9, 10 und 11 mit einer maximalen Bearbeitungszeit von 45 Minuten. b) Inhaber des Grundführerscheins für Navigation können die spezifische theoretische Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins, die die bereits bestandene Prüfung zum Erwerb des Grundführerscheins für Navigation ergänzt, bei jeder zuständigen Behörde ablegen, unabhängig davon, ob es sich um dieselbe Behörde handelt, die den Grundführerschein für Navigation ausgestellt hat, oder um eine andere. c) Personen, die die theoretische Prüfung für den Erwerb des Grundführerscheins bestanden haben, können die spezifische theoretische Prüfung für den Erwerb des Sportbootführerscheins, die die bereits bestandene Prüfung für den Grundführerschein ergänzt, nur bei der Behörde ablegen, bei der sie die theoretische Prüfung für den Grundführerschein abgelegt haben, und zwar während der nächsten zwei Prüfungstermine, in denen diese Behörde die Grundführerscheinprüfung anbietet . 247 Samstag, 11. Oktober 2014, Abschnitt I, Seite 83021. d) Personen, die die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen und nicht bestehen, dies aber gemäß den Anforderungen des Grundführerscheins tun, erhalten die Anerkennung entweder für weitere Prüfungstermine bei derselben Behörde oder für die Ausstellung des Grundführerscheins. Die Anerkennung ist maximal für zwei aufeinanderfolgende Prüfungstermine gültig, in denen die Behörde die Sportbootführerscheinprüfung anbietet.